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   LG Berlin, 18.06.2009 - 27 S 2/09   

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https://dejure.org/2009,40147
LG Berlin, 18.06.2009 - 27 S 2/09 (https://dejure.org/2009,40147)
LG Berlin, Entscheidung vom 18.06.2009 - 27 S 2/09 (https://dejure.org/2009,40147)
LG Berlin, Entscheidung vom 18. Juni 2009 - 27 S 2/09 (https://dejure.org/2009,40147)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus LG Berlin, 18.06.2009 - 27 S 2/09
    Vielmehr ist zu beachten, dass bei einer Presseveröffentlichung das Persönlichkeitsrecht zu der mit gleichem Rang gewährleisteten Äußerungs- und Pressefreiheit in ein Spannungsverhältnis tritt, weswegen auch eine ungenehmigte Veröffentlichung zulässig sein kann, wenn eine alle Umstände des konkreten Einzelfalls berücksichtigende Interessenabwägung ergibt, dass das Informationsinteresse die persönlichen Belange des Betroffenen überwiegt (vgl. BVerfGE 35, 202, 221 [BVerfG 05.06.1973 - 1 BvR 536/72] ; Wenzel-Burkhardt, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl. , Rdz. 5.60).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofes nicht nur "wertvolle" Informationen der Presse unter die Pressefreiheit des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG fallen, sondern dass diese Freiheit grundsätzlich auch zugunsten der Unterhaltungs- und Sensationspresse und damit auch für Mitteilungen besteht, die in erster Linie das Bedürfnis einer mehr oder minder breiten Leserschicht nach oberflächlicher Unterhaltung befriedigen (vgl. BGH NJW 1999, 2893, 2894 [BGH 29.06.1999 - VI ZR 264/98] ; BVerfGE 35, 202, 222 f. ).

  • BGH, 06.03.2007 - VI ZR 13/06

    Caroline von Monaco - Zum abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KUG bei

    Auszug aus LG Berlin, 18.06.2009 - 27 S 2/09
    Deshalb ist mittlerweile anerkannt, dass sich der Privatsphärenschutz auch auf solche Angelegenheiten bezieht, die einen gewissen Öffentlichkeitsbezug haben, etwa weil sie wie ein Einkauf, ein Bummel auf öffentlicher Straße oder das Skifahren auf einer öffentlichen Skipiste im Urlaub zwar unter den Augen Dritter stattfinden (vgl. insbesondere EGMR NJW 2004, 2647 [EGMR 24.06.2004 - 59320/00]; BGH AfP 2007, 121 ff.), nicht aber vor einem in die Hunderttausende oder gar Millionen gehenden Publikum, wie das mit Massenmedien wie Zeitungen, Zeitschriften oder dem Fernsehen erreicht wird.

    In jedem Fall ist bei der Beurteilung des Informationswerts bzw. der Frage, ob es sich um ein zeitgeschichtliches Ereignis im Sinn des allgemein interessierenden Zeitgeschehens handelt, ein weites Verständnis geboten, damit die Presse ihren meinungsbildenden Aufgaben gerecht werden kann, die nach wie vor von größter Bedeutung sind ( BGH AfP 2007, 121,123 [BGH 06.03.2007 - VI ZR 13/06] m.w. Nachw.).

  • BGH, 08.02.1994 - VI ZR 286/93

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Unternehmens durch

    Auszug aus LG Berlin, 18.06.2009 - 27 S 2/09
    Die Wiederholungsgefahr ist aufgrund der bereits erfolgten Rechtsverletzung auch zu vermuten und hätte nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausgeräumt werden können ( BGH NJW 1994, 1281 [BGH 08.02.1994 - VI ZR 286/93] ), an der es fehlt, da die vom Beklagten abgegebene Erklärung vom 23. April 2008 nur bedingt "die Erhebung der Einwendung der Verwirkung behalte ich mir vor") erfolgte.
  • BGH, 04.12.2007 - VI ZR 277/06

    Getrennt erfolgte Abmahnungen wegen Verletzung des Allgemeinen

    Auszug aus LG Berlin, 18.06.2009 - 27 S 2/09
    Die Beauftragung seines Rechtsanwälte war aus Sicht des Klägers als Geschädigtem zur Wahrnehmung seiner Rechte zweckmäßig und erforderlich (vgl. BGH NJW-RR 2008, 656 [BGH 04.12.2007 - VI ZR 277/06] ).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2011 - L 9 U 137/06
    Auszug aus LG Berlin, 18.06.2009 - 27 S 2/09
    Dabei ist das vom Rechtsanwalt ausgeübte Ermessen bis zur Grenze der Unbilligkeit ( § 14 Abs. 1 Satz 4 RVG ) des konkreten - aus Gebührenansatz und Streitwert zusammengesetzten - Gebührenbetrages hinzunehmen (vgl. Kammergericht, Urteil vom 19.1.2007, 9 U 137/06 ).
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus LG Berlin, 18.06.2009 - 27 S 2/09
    Dies gilt insbesondere, wenn über die das Sozialprestige beeinträchtigende Vermögenslosigkeit berichtet wird, denn grundsätzlich steht dem einzelnen die Befugnis zu, darüber zu entscheiden, ob, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte an die Öffentlichkeit gebracht werden ( BVerfGE 65, 1, 43 ff. [BVerfG 15.12.1983 - 1 BvR 209/83] - Volkszählungsgesetz; BVerfG NJW 1973, 1126, 1127 f. - Lebach).
  • EGMR, 24.06.2004 - 59320/00

    Verletzung von Art. 8 EMRK durch Veröffentlichung von Fotos und Artikel aus der

    Auszug aus LG Berlin, 18.06.2009 - 27 S 2/09
    Deshalb ist mittlerweile anerkannt, dass sich der Privatsphärenschutz auch auf solche Angelegenheiten bezieht, die einen gewissen Öffentlichkeitsbezug haben, etwa weil sie wie ein Einkauf, ein Bummel auf öffentlicher Straße oder das Skifahren auf einer öffentlichen Skipiste im Urlaub zwar unter den Augen Dritter stattfinden (vgl. insbesondere EGMR NJW 2004, 2647 [EGMR 24.06.2004 - 59320/00]; BGH AfP 2007, 121 ff.), nicht aber vor einem in die Hunderttausende oder gar Millionen gehenden Publikum, wie das mit Massenmedien wie Zeitungen, Zeitschriften oder dem Fernsehen erreicht wird.
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

    Auszug aus LG Berlin, 18.06.2009 - 27 S 2/09
    Wer, ob gewollt oder ungewollt, zur Person des öffentlichen Lebens geworden ist, verliert damit nicht sein Anrecht auf eine Privatsphäre, die den Blicken der Öffentlichkeit entzogen bleibt (vgl. BVerfG NJW 2000, 1021, 1022 [BVerfG 15.12.1999 - 1 BvR 653/96] ).
  • BGH, 06.04.1976 - VI ZR 246/74

    Ersatz der Aufwendungen für eine Anzeigenaktion bei Verletzung des

    Auszug aus LG Berlin, 18.06.2009 - 27 S 2/09
    Dem Beitrag ist nicht ansatzweise zu entnehmen, dass der Beklagte sich kontrovers oder kritisch mit der Zahlungsmoral des Klägers in eigenen Angelegenheiten und seiner öffentlichen Rolle als Initiator von Spendenveranstaltungen auseinandersetzt oder sich insoweit in seinem Internetblog als Markt der Meinungen betätigt (vgl. BGH NJW 1976, 1198 [BGH 06.04.1976 - VI ZR 246/74] - Panorama).
  • BGH, 27.05.1986 - VI ZR 169/85

    Verbreiterhaftung bei ehrverletzenden Äußerungen - Ostkontakte

    Auszug aus LG Berlin, 18.06.2009 - 27 S 2/09
    Selbst wenn eine Zeitung Äußerungen Dritter wiedergibt und sich von ihrem Inhalt distanziert, ändert das nichts daran, dass der Verleger der Zeitung einen entscheidenden Tatbeitrag zur Verbreitung der betreffenden Behauptung leistet (vgl. BGH GRUR 1986, 683 - Ostkontakte).
  • BGH, 29.06.1999 - VI ZR 264/98

    Klage des Prinzen Ernst August von Hannover auf Unterlassung der Veröffentlichung

  • OLG Hamburg, 20.05.1992 - 1 U 20/92

    Deutschlands ärmster Prinz

  • LG Ravensburg, 12.04.1973 - 1 S 22/73
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